

Unsere Kanzlei befriedigt alle Bedürfnisse sowohl der
Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer. Wir bereiten Arbeitsverträge,
Arbeitsordnungen und Lohn- und Gehaltsordnungen vor, die den Bedürfnissen
der Klienten angepasst sind.
Wir
beraten sie in der Wahl der richtigen Form des Arbeitsvertrags und wir
helfen ihnen, Auftragsverträge, Werkverträge und Verträge über
Zusammenarbeit in der Zeit, in der sie als Selbstständige arbeiten,
vorschriftsmäßig zu schließen. Wir begutachten hinsichtlich der Legalität
die Auflösung des Arbeitsverhältnisses und, wenn die Situation der Firma
zur Reduzierung der Beschäftigung zwingt, helfen wir unseren Klienten, die
notwendigen Prozeduren der Gruppenentlassungen zu bewältigen.
Wir
helfen, Verträge über Wettbewerbsverbot zu schließen und dann ihr Beachten
zu erzwingen. In allen Konflikten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern
versuchen wir zuerst den Streit gütlich beizulegen, damit die Interessen
unseres Klienten geschützt werden, ohne vor Arbeitsgericht zu gehen. Wenn
es notwendig ist, können wir jedoch in Arbeitsrechtssachen vor Gericht
entschlossen auftreten und dabei den Arbeitgeber vor unbegründeten
Ansprüchen schützen oder die verletzten Rechte der Arbeitnehmer geltend
machen.
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