

Auf dem Gebiet der Dienste für Gesellschaften des
Handelsrechts ist unser Angebot sehr umfangreich. Den künftigen
Gesellschaftern können wir schon im Moment der Entscheidung von der
Gründung einer Gesellschaft helfen. Wir beraten sie zur Wahl der besten
Rechtsform für das geplante Unternehmen, sichern die Vorbereitung und den
Abschluss des Gesellschaftsvertrags und vertreten den
Kunden während der Registrierung im Landesgerichtsregister.
Wir
prüfen laufend, ob die Gesellschaftsverträge eventuell geändert werden
sollen, wir führen auch die juristische Aufsicht über die Prozeduren der
Änderung der Organe der Gesellschaft und auch alle notwendigen Handlungen
bei der Eintragung der Angaben ins Landesgerichtsregister, die im Register
offen gelegt werden müssen. Wir entlasten unsere Klienten, indem wir
Gesellschafterversammlungen vorbereiten, wir bieten auch juristische
Dienste für Vorstände der Gesellschaften.
Wir sind unseren
Klienten auch in den strategischen Sachen der Fusion oder Teilung von
Gesellschaften behilflich, indem wir ihnen juristische Hilfe von der
Managerphase über die Inhaberphase zu Verhandlungen vor Registergerichten
leisten.
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